AGB

1. Allgemeines/Anwendbares Recht

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle L ieferungen der Firma LaminAir AG (nachstehend Lieferant genannt) an dere n Kunden (nachstehend Käufer genannt) in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein . Mit der Auftragserteilung anerkennt der Käufer aus drücklich diese Bedingungen.

1.2 Abweichungen, namentlich die Uebernahme von and ern Allgemeinen Bedingungen wie etwa der SIA-Normen, käufereigene E inkaufsbedingungen usw. sind nur rechtswirksam, wenn sie vom Lieferanten sc hriftlich bestätigt werden.

1.3 Firmenindividuelle Bedingungen des Lieferanten kommen nur in schriftlicher Form zur Anwendung.

1.4 Im übrigen gelten die Bestimmungen des Schweize rischen Obligationen- rechtes.

1.5 Diese Bestimmungen gelten ab 01.01.2006 und ersetzen alle bisherigen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der La minAir AG.

2. Verbindlichkeit von Auftragsbestätigungen, Bestellungsänderungen, Annullierungen

2.1 Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung des Lieferanten massgebend. Sofern innerhalb von 8 Arbe itstagen nach Versand der Auftragsbestätigung bzw. innerhalb von 5 Arbeitstagen bei Lieferfristen bis zu 10 Tagen kein Gegenbescheid erfolgt, sind die angeführten Spezifikationen verbindlich.

2.2 Nicht in der Auftragsbestätigung enthaltene Mat erialien oder Leistungen werden separat berechnet.

2.3 Bestellungsänderungen oder Annullierungen nach Ablauf der Frist von 8 bzw. 5 Arbeitstagen gem. Ziff. 2.1 gelten nur, wenn sich der Lieferant schriftlich damit einverstanden erklärt. Zudem sind die daraus entste- henden Kosten vom Käufer anteilmässig oder vollumfä nglich zu tragen.

3. Preise

3.1 Die in den Unterlagen des Lieferanten aufgeführ ten Preise können grundsätzlich jederzeit ohne Vorankündigung geänder t werden.

3.2 Preisaufschläge werden jedoch in der Regel drei Monate im voraus angekündigt. Alle in diesen drei Monaten noch auszu liefernden Produkte werden zu alten Preisen verrechnet. Nachher erfolgt die Verrechnung zu neuen Preisen.

3.3 Alle in den Unterlagen des Lieferanten aufgefüh rten Preise verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer.


4. Abbildungen, Eigenschaften und technische Bedingungen

4.1 Die in den Dokumenten des Lieferanten als Basis von Angeboten enthaltenen technischen Angaben, Abbildungen, Masse , Norm-Schemata und Gewichte sind solange unverbindlich, als sie nicht mitgeltende Unterlagen einer Auftragsbestätigung sind. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Materialien können durch ander e gleichwertige er- setzt werden. In besonderen Fällen sind verbindlich e Mass-Skizzen zu verlangen.

4.2 Der Käufer hat den Lieferanten über die funktio nstechnischen Bedingungen des Anlagesystems zu unterrichten, sofern diese von den allgemeinen Empfehlungen des Lieferanten abweichen.

5. Urheberrecht und Eigentum von technischen Zeichn ungen und Unterlagen

5.1 Technische Zeichnungen und Unterlagen, welche dem Käufer ausgehändigt werden und nicht integrierender Bestandteil des Materials und seiner Verwendung sind, bleiben im Ei gentum des Lieferanten. Ihre unveränderte oder veränderte Verw endung und Weiter- gabe ist nur mit schriftlicher Zustimmung des betroffenen Lieferanten gestattet.

6. Lieferbedingungen

6.1 Der Liefertag wird nach bester Voraussicht so g enau wie möglich ange- geben. Er kann jedoch nicht garantiert werden. Werd en Liefertermine jedoch ausdrücklich vereinbart, sind sie verbindlic h.

6.2 Der Lieferant ist berechtigt, die Lieferung zur ückzuhalten, wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen seitens des Käufer s nicht erfüllt werden.

6.3 Entstehen durch verspätete Lieferungen nachweis lich Folgekosten, verhandeln die Vertragsparteien bezüglich einer ein vernehmlichen Lösung.

6.4 Wird die bestellte Ware auf den vereinbarten Li efertag nicht abgenommen, so ist der Lieferant berechtigt, die Ware in Rechnu ng zu stellen. Ueber die Folgekosten einer Einlagerung verhandeln die Vertra gsparteien bezüglich einer einvernehmlichen Lösung.

6.5 Bei Bestellungen auf Abruf behält sich der Lief erant vor, bestellte Ware erst nach Eingang des Abrufes herzustellen.

7. Versand-/Transportbedingungen

7.1 Der Lieferant ist in der Wahl des Transportmitt els frei. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung: – sind die Transportkosten im Produktepreis enthalt en und werden dem Käufer nicht zusätzlich zum Produktepr eis in Rechnung gestellt; – erfolgen Lieferungen in Berggebiete bis zur Schwe izer Talbahnstation; – stellt der Käufer bei Camionsendungen den Ablad a uf seine Kosten sicher. Wenn die Baustelle für Lastwagen nicht zu gänglich ist, hat der Käufer rechtzeitig den Ablieferungsort zu bes timmen.

7.2 Für Kleinlieferungen, sowie Lieferungen von Zub ehör- und Ersatzteilen ab Lager Burgdorf werden die Verpackungs- und Versandk osten mit einer Pauschale in Rechnung gestellt.

7.3 Mehrkosten des Transportes hat der Käufer zu tr agen, wenn sie durch seine Sonderwünsche (Express, spezielle Ankunftszeiten et c.) verursacht werden.

7.4 Es werden diejenigen Verpackungen und Transport mittel eingesetzt, die sich im Urteil des Lieferanten als zweckmässig erwe isen.

7.5 Ausdrücklich in Rechnung gestellte und spezifiz ierte Verpackungen und Transportmittel werden gutgeschrieben, sofern diese innert Monatsfrist in einwandfreiem Zustand franko Lieferwerk zurückgesch ickt werden.

7.6 Beanstandungen wegen Transportschäden müssen so fort aber spätestens 48h nach Erhalt der Ware durch den Käufer bei Liefe ranten, der Bahn, Post oder beim Spediteur schriftlich angebracht werden.

8. Uebergang von Nutzen und Gefahr

8.1 Holt der Käufer die Ware im Werk ab oder wird die Ware mittels Frachtführer oder mittels eines anderen Dritten im Auftrag des Lieferanten versandt, gehen Nutzen und Gefahr mit dem Abgang de r Lieferung ab Werk auf den Käufer über. Erfolgt der Transport und der Ablad durch Personal und Einrichtungen des Lieferanten, gehen Nutzen und Gefahr mit dem Aufsetzen der Ware auf den Boden auf den Käufer übe r. Erfolgt der Ablad der Ware, welche durch Personal und Einrichtungen d es Lieferanten transportiert wurde, durch Personal und/oder Einric htungen des Käufers oder durch Dritte im Auftrag des Käufers, gehen Nut zen und Gefahr mit dem Eintreffen des Transportfahrzeuges am Belieferu ngsort auf den Käufer über. Wird die Ware durch Personal des Lieferanten montiert, gehen Nutzen und Gefahr mit dem Abschluss der Montage auf den Käufer über.

9. Rücknahme von Waren

9.1 Es ist dem Lieferanten freigestellt, nach vorhe riger schriftlicher Vereinbarung mit dem Käufer katalogmässige Waren ge gen Gutschrift zu- rückzunehmen, sofern diese bei der Rücksendung noch im Lieferprogramm enthalten und fabrikneu sind. Eine Verpflichtung de s Lieferanten zur Rücknahme besteht jedoch nicht.

9.2 Gutschriften werden ohne anderslautende schrift liche Vereinbarung nicht ausbezahlt, sondern nur an andere Forderungen des Lieferanten gegenüber dem Käufer angerechnet. Der Wert einer Gu tschrift kann grundsätzlich nicht über 75 % des Produktepreises ( exklusiv Steuern, Versand- und Montagekosten) betragen.

9.3 Die Rücksendung ist mit dem Lieferschein franko an den vereinbarten Ort zurückzuschicken. Von einer Gutschrift werden abgez ogen: Prüfgebühr, Versandspesen sowie eventuelle Instandstellungskost en.

10. Prüfung/Mängelrüge bei Abnahme der Lieferung

10.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren sofort nach Empfang zu prüfen. Waren, die nicht dem Lieferschein entsprechen oder sichtbare Mängel aufweisen, sind durch den Käufer innerhalb von 3 Ta gen vom Empfang an gerechnet schriftlich geltend zu machen (bezüglich Transportschäden siehe Ziff. 7.6 und Ziff. 8). Unterlässt er dies, gelten Lieferungen und Leistung en als genehmigt.

10.2 Eine nicht fristgemässe Mängelrüge führt überdies z ur Verwirkung der Gewährleistungs(Garantie-)pflicht des Lieferanten.

10.3 Wünscht der Käufer Abnahmeprüfungen und sind d iese nicht ausdrücklich im Lieferumfang enthalten, so müssen diese schriftl ich vereinbart werden und gehen zu Lasten des Käufers. Können die Abnahme prüfungen aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, innert der festgelegten Frist nicht durchgeführt werden, so gelten die mit diesen Prüfungen festzustellenden Eigenschaften bis zum Beweis des G egenteils gemäss Ziff. 10.1 als vorhanden.

10.4 Mängelrügen heben die Zahlungsfrist nicht auf.

11. Mängelrüge von beim Empfang der Ware nicht fests tell-baren Mängeln

11.1 Beim Empfang nicht ohne weiteres feststellbare Män gel hat der Käufer zu rügen (analoges Vorgehen wie in Ziff. 10), sobald s ie erkannt werden, spätestens jedoch vor Ablauf der Garantiefristen ge mäss Ziff. 12.

12. Garantiefristen/Dauer und Beginn

12.1 Die Garantie dauert für Armaturen ohne elektri sche / elektronische Teile 24 Monate ab Liefertag. Wird eine Betriebsprobe gemäss Pflichtenheft der LaminAir AG innerhalb der ersten 12 Monate ab Liefe rtag gerechnet durchgeführt, verlängert sich die Garantiezeit um 1 2 Monate auf total 36 Monate ab Liefertag.

12.2 Die Garantie dauert für Klima – und Lüftungsapparate, (Gebläse und dynamische Teile eingeschlossen) 12 Monate ab Inbetriebsetzung, höchstens jedoch 24 Monate ab Liefertag, wenn die Inbetriebsetzung infolge baulicher Verzögerungen nicht vorher erfolg en kann.

12.3 Die Garantie dauert für alle übrigen Waren, au ch wenn diese an Geräten ein- oder aufgebaut sind, 12 Monate ab Liefertag. D ies betrifft zum Beispiel Steuerungen, Regelungen , Volumenstromregler, Brandschutzklappen, Ventilatoren usw.

12.4 Für nachgelieferte Waren im Sinne der Erfüllung von Garantieleistungen gemäss Ziff. 13. gelten wiederum die Basisgarantief risten (ohne Ver- längerung) gemäss Ziff. 12. Nicht verlängert wird j edoch die Frist für die Teile der ursprünglich gelieferten Ware, welche kei ne Mängel aufweisen.

13. Garantieleistungen

13.1 Die Garantie erstreckt sich auf die in den Kat alogen des Lieferanten angegebenen Leistungen, auf die bestätigten Leistun gen und die mängelfreie Beschaffenheit der Waren.

13.2 Der Lieferant erfüllt seine Garantieverpflicht ung, indem er nach eigener Wahl defekte Waren bzw. Teile auf der Anlage kosten los repariert oder Ersatzteile frei ab Werk zur Verfügung stellt. Weit ere Ansprüche des Käufers sind (im gesetzlich maximal zulässigen Rahm en) ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Minderung oder Wandlung, Schadenersatz, Ersatz für Auswechslungskosten des Käufers, Kosten für Feststellung von Schadenursachen, Expertisen, Folgeschäden (Betriebs unterbrechung, Wasser- und Umweltschäden usw.) u.a.

13.3 Wenn aber aus zwingenden terminlichen Gründen (Notfall) die Aus- wechslung oder Reparatur von defekten Teilen durch den Käufer vorge- nommen werden muss, übernimmt der Lieferant nur nac h vorangehender gegenseitiger Absprache und Freigabe des Lieferante n die nach- zuweisenden Kosten nach den branchenüblichen Regiea nsätzen. Aus- wechslungen im Ausland sind von dieser Regelung nic ht erfasst.

13.4 Diese Garantieverpflichtungen sind nur gültig, wenn der Lieferant über einen eingetroffenen Schaden rechtzeitig informiert wird (vgl. Ziff. 10. und 11.)

13.5 Die Garantie erlischt, wenn Käufer oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten Aenderungen oder Reparat uren vornehmen.

13.6 Es ist Sache des Käufers, dafür zu sorgen, das s die Randbedingungen für eine normale Durchführung des Leistungsnachweises g eschaffen sind.

14. Ausschluss der Garantie

14.1 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen, ferner Nichtbeachtung der technischen Richtlinien des Lieferanten über Projek tierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Wartung sowie unsachg emässe Arbeit anderer. Von der Garantie ausgeschlossen sind ferner Mängel , welche durch nicht ausgeführte Stillstandswartung an Ventilatoren, Mot oren, Regelgeräten oder Schäden durch Wassereinwirkung entstehen.

14.2 Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Teile, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen (z.B. Dichtungen, Stopfbüch sen, Verteilvlies usw.).

14.3 Im weitern sind ausgeschlossen: Schäden, verur sacht durch Einsatz von unsachgemässen Wärmeträgern, Korrosionsschäden, ins besondere wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker usw. angeschl ossen oder ungeeignete Frostschutzmittel beigegeben sind, fern er Schäden, die durch unsachgemässen elektrischen Anschluss sowie ungenüg ende Absicherung, durch aggressives Wasser, zu hohen Wasserdruck, che mische oder elektro- lytische Einflüsse usw. verursacht werden.

15. Produktehaftpflicht

15.1 Soweit der Käufer keine eigene Haftung (mangelhafte Installation, Veränderung des Produktes, falsches Konzept, mangel hafte Beratung, nicht erfüllen der periodisch, gesetzlichen notwendigen F unktionskontrollen etc.) zu vertreten hat, kommt der Lieferant direkt für Sc häden im Sinne des Produktehaftpflichtgesetzes auf. Der Käufer kann in diesem Fall den allenfalls gegen ihn vorgehenden Geschädigten direk t an den Lieferanten verweisen.

16. Zahlungsbedingungen

16.1 Zahlungstermin ist 30 Tage netto ab Fakturadat um.

16.2 Die vereinbarten Zahlungstermine sind auch dan n einzuhalten, wenn nach Abgang der Lieferung ab Werk irgendwelche Verzögeru ngen eintreten. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, noc h nicht erteilten Gutschriften oder vom Lieferanten nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzubehalten.

16.3 Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verun möglicht wird oder wenn auch an der Lieferung Nacharbeiten notwendig s ind.

16.4 Für verspätete Zahlungen wird ein bankenüblich er Verzugszins berechnet.

16.5 Dem Lieferanten steht es zu, die Auslieferung pende nter Aufträge von der Zahlung der fälligen Forderungen abhängig zu machen oder gar den Auftrag zu annullieren.

16.6 Ab einem gewissen Auftragsvolumen wird ein Dri ttel der Auftragssumme im Sinne einer Vorauszahlung sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt, sofern im voraus vereinbart.

17. Besondere Bestimmungen

18. Gerichtsstand

18.1 Gerichtsstand ist das Domizil des Lieferanten

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